Wie erwartet: Nichts als Ausreden.

Die Verpflichtung des Bürgermeisters den Ratsmitgliedern alle ihm bekannten entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Weil das für Herrn Schmunkamp keine Selbstverständlichkeit ist hatten wir einen Antrag gestellt, in dem wir 2 konkrete Beispiele nannten.
Nachdem wir Herrn Schmunkamp schon länger ertragen und wissen, dass er niemals Fehler zugeben kann, haben wir auch nur Ausreden erwartet. So war dann auch die Antwort!

Beispiel Zuwendungen an Fraktionen:

Aus unserem Antrag:
Bei den HH-Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20.02.24 hatten wir einen Antrag zur Verwendung der „Zuwendung an Fraktionen- Teil A“ gestellt. Der dazu gültige Erlass regelt: „Bei der Ermittlung der Höhe der Aufwendungen kann auf eine Analyse des Bedarfs in der Vergangenheit nicht verzichtet werden. Die Erfahrungen der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten mit der Prüfung der Verwendungsnachweise, soweit sie ohne Verletzung der Verschwiegenheitspflicht offenbart werden können, sollen in den Entscheidungsprozess einfließen.“
Auf Nachfrage nach der Analyse des Bedarfs erklärten Sie, dazu keine Auskunft geben zu können. Der Sachverhalt sei Ihnen unbekannt. Er werde im Hauptamt bearbeitet. Eine Analyse des Bedarfs lag also nicht vor.
Aus der Antwort:
Für die Prüfungen der Verwendungsnachweise bedient sich der Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationsgewalt und Geschäftsverteilungskompetenz i.S.d. § 62 GO NRW der Mitarbeitenden des Hauptamtes, die diese Prüfungen in seinem Auftrag ausführen. Die aus den Prüfungen resultierenden Erfahrungen fließen dann selbstverständlich in einen zukünftigen Entscheidungsprozess mit ein.
Kommentar:
Ein Mitarbeiter des Hauptamtes hat geprüft. Der Bürgermeister kennt das Ergebnis angeblich nicht. Auf dieser Grundlage soll der Rat entscheiden.

Beispiel Grundstücksverkauf Schmittbüchel:

Aus unserem Antrag:
In der Beratung ging es um die Höhe des in der HH-Planuung realistisch anzusetzenden marktüblichen Preises. Dass Ihnen das Angebot UrbanPro vom 14.02.24 mit dem Preis bis zu 46 €/qm bereits vorlag, haben Sie verschwiegen.
Aus der Antwort:
… dass bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2024 der Bürgermeister erklärt hat, dass der Grundstücksverkauf noch beraten und beschlossen werden müsse. Zu dieser Beratung würden die Entscheidungsträger umfassend informiert, auch unter Beifügung der Verträge der beiden Interessenten. Der Ausschuss müsse dann entscheiden, zu welchem Preis verkauft werden solle.
Insofern kann von einem Verschweigen nicht die Rede sein, da eine Beratung und Beschlussfassung bis dato noch nicht möglich war und somit die Information keine entscheidungsrelevante Information gewesen wäre.
Kommentar:
Gerade weil Herr Schmunkamp das Angebot verschwieg, konnte Herr Golzheim sein Märchen verbreiten, dass UrbanPro nicht – wie von mir behauptet – 45 €/qm, sondern nur 30 €/qm anbiete, weil UrbanPro die Erschließungsstraßen abziehe. Herr Golzheim hatte behauptet, er habe das den Vertragsentwürfen entnommen. Ich hatte ihm seinen Irrtum vorgeworfen. Die Mehrheit glaubte mir.
Der Bürgermeister hätte sagen können: Mir liegt das UrbanPro-Angebot vor: 46 € für jeden qm, also 311.972 €. Genau das hat er verschwiegen.

Fazit:

Wie zu erwarten! Wortreiche Antwort, aber Note ungenügend!

Erwin Fritsch, 01.03.24